Zum 15. März 2017 wird aus Martin Immobilien OHG nun
Neumann Immobilien OHG
Gleichzeitig vergrößern wir uns und ziehen um in neue Geschäftsräume im Hessenring 13.
Informationen zur Immobilien-Finanzierung
Unser zuverlässiger Finanz-PartnerImmobilienjahr 2016:
Das ändert sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Höhere Anforderungen an den Neubau seit 1. Januar
- Mietpreisbremse - weitere Länder ziehen nach
- Mehr Verbraucherschutz durch Sachkundenachweis
- Mietrechtsnovelle - zweites Paket
Gesetzgebung: Meldegesetz
Mitwirkungspflichten von Eigentümern und Verwaltern
Zum 1.11.2015 wird erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz (BMG) in Kraft treten. Das Gesetz regelt künftig die Art und Weise der Datenspeicherung und Meldepflichten. Wieder eingeführt wird auch die Meldebestätigung durch den Wohnungsgeber (Eigentümer, Verwalter), um Scheinanmeldungen zu verhindern.
Ein Wohnortwechsel muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldehörde anzeigt werden. Bei Unterlassung der Meldepflicht, Fristversäumung oder fehlender Vermieterbescheinigung droht dem Meldepflichtigen ein Bußgeld von 1.000 Euro.